A. Allgemeines
§ 1 Vertragsschluss
1) Die von uns gemachten Angebote sind freibleibend. Nach Anmeldung des Kunden, welche schriftlich oder auch per E-Mail oder Fax erfolgen kann, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten hat.
2) Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Anmeldebestätigung.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
1) Die Kursgebühr wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Sollte der Kunde das Bankeinzugsverfahren gewünscht haben, so erfolgt der Einzug der Gebühr nach Absendung der Anmeldebestätigung.
2) Die Kursgebühr ist binnen 10 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
3) Eine Teilnahme an dem betreffenden Kurs ist nur nach vorheriger Bezahlung der Kursgebühr möglich.
4) Sollte die Kursgebühr nicht innerhalb der in Abs. 2) genannten Frist auf unserem Konto eingehen, so sind wir berechtigt, den reservierten Platz anderweitig vergeben. Unser vertraglicher Anspruch gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
B. Leistungsumfang
§ 3 Dauer und Häufigkeit der Kurse
1) Die Kurse finden über einen Zeitraum von 10 Wochen grundsätzlich wöchentlich statt.
2) Abweichend von Absatz 1) finden die Kurse in den folgenden Fällen nicht statt:
a) Fällt der Kurstag auf einen Feiertag, so findet der Kurs an diesem Tag nicht statt.
b) Die Schwimmkurse finden während der gesamten Schulferien nicht statt.
c) Die Erwachsenenkurse und die Eltern-Kind-Turnkurse finden mit Ausnahme der Weihnachtsferien auch in den Schulferien statt. Während der Sommerferien gibt es eine Schließungszeit von 4 Wochen. Diese wird im 2. Jahresquartal bekannt gegeben.
d) Die Psychomotorikkurse in Laurensberg finden mit Ausnahme der Weihnachtsferien auch in den Schulferien statt. Während der Sommerferien gibt es eine Schließungszeit von 4 Wochen. Diese wird im 2. Jahresquartal bekannt gegeben.
e) Die Psychomotorikkurse außerhalb Laurensbergs finden nur während der Oster- und Herbstferien statt und fallen in den Sommer- und Weihnachtsferien aus.
3) Die Ferienfreizeiten finden . wie in der Kursbeschreibung ausgeschrieben . in Kursblöcken während der Schulferien statt.
§ 4 Folgekurse und Voranmelderecht
Nach Beendigung eines jeden Kurses beginnt in der Folgewoche der nächste Kurs, zu dem die Kursteilnehmer bis einschließlich zur vorletzten Kursstunde ein Voranmelderecht haben. Anschließend werden die Plätze, ohne weitere Rückfrage, an Interessenten der Warteliste weiter vergeben.
C. Besondere Bestimmungen über die Nichtdurchführung des Vertrages
§ 5 Zahlungspflichten bei Abmeldung vor Kursbeginn
1) Bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn ist eine Abmeldung durch schriftliche Mitteilung zu einem Bearbeitungsaufwand von 20 Euro möglich.
2) Geht die Abmeldung später als 14 Tage aber noch bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn ein, so sind 50 % der Kursgebühren zu entrichten.
3) Meldet der Kunde sich weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn ab, so ist die vollständige Kursgebühr zu entrichten.
4) Wurden die Kursgebühren vor der Abmeldung bereits entrichtet, so werden die nach der Abmeldung zu viel gezahlten Kursgebühren in Form einer Gutschrift zurückerstattet.
5) Sofern der sich abmeldende Kunde einen Ersatzteilnehmer für den betreffenden Kurs vorschlägt, der vollumfänglich in die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden eintritt, sind wir grundsätzlich bereit auf unseren Anspruch auf Entrichtung der Kursgebühr gegenüber dem sich Abmeldenden zu verzichten, es sei denn wir können denn Ersatzteilnehmer aus nachprüfbaren Gründen nicht akzeptieren. Hat der abmeldende Kunde die Kursgebühren zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtet, so gilt Abs. 4 entsprechend.
§ 6 Zahlungspflichten bei Nichtteilnahme an den Kursen
Kann der Kunde an dem betreffenden Kurs insgesamt oder an einzelnen Kursstunden aus persönlichen, gesundheitlichen oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, so hat er dennoch die Kursgebühren vollständig zu entrichten.
§ 7 Stornierung von Kursen von Seiten KiBA & mehr
Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen behalten wir uns vor, den Kurs bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn abzusagen.
D. Sonstige Bestimmungen
§ 8 Höhere Gewalt
Kursstunden, die aufgrund von höherer Gewalt ausfallen oder abgesagt werden müssen, werden von der KiBA & mehr GmbH nicht erstattet und nicht nachgeholt. Sie Kosten fallen zu Lasten des Kunden.
§ 9 Haftung
1) In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen uns und dem Kunden einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.